Neuigkeiten und Termine


Termine 2010


Tier- und Pflanzenbörsentermine:

Tauschtage des ÖVVÖ

ACHTUNG

Siehe Kommentar

unten

Volksheim Leobersdorf
Badenerstrasse 32
Beginn 14.00 Uhr
1. Wr. Neustädter ATV
2700 Wr. Neustadt
Schneebergg. 18
Beginn 15.00 Uhr
3. April 201013. März 2010
5. Juni 20108. Mai 2010
2. Oktober 201011. September 2010
4. Dezember 20106. November 2010


Achtung – der Wiener Verband für Aquaristik und Terraristik muss aus rechtlichen und finanztechnischen Gründen die Stilllegung seines Tauschtages im 10., Bezirk bekanntgeben.

Nachdem wir einen neuen Börsenplatz gefunden haben, werden wir sie umgehend informieren.

Veranstaltungen:

ÖVVÖ Bundeskongress 2010

28. bis 30 Mai 2010
LFS Hollabrunn Sonnleitenweg 2 2020 Hollabrunn

Web: www.bundes-kongress.oevvoe.org

Weiterbildung im ÖVVÖ

Da werden sich wohl gleich manche fragen: Was ist das schon wieder?
Nun – es geht hier nicht um neue Bildungsangebote, sondern viel mehr darum, das, was derzeit bereits bei den Vereinen getan wird, endlich in das richtige Licht zu rücken. Ohne es zu bemerken, ohne es entsprechend zu würdigen und auch ohne es richtig nach Außen zu demonstrieren, wird schon seit Jahrzehnten Weiterbildung betrieben. Jeder Vortrag, der Informationen und Wissen zu Haltung und Zucht bestimmter Tiere oder Tiergruppen zum Inhalt hat oder sich mit Technik oder Ähnlichem auseinander setzt, ist Weiterbildung. Würden unsere Mitglieder von einem Arbeitsgeber zu derartigen Veranstaltung mit Berufsbezug geschickt, gäbe es wie selbstverständlich eine Bestätigung und Anerkenntnis der Weiterbildung. Bei entsprechenden Besuchen von ¬Weiter¬bildungs¬veranstaltungen, würde dann auch niemand mehr den Status einer gut geschulten, sachkundigen Person anzweifeln. Jeder Techniker z. B. kriegt bei Präsentation von neuen Modellen oder Geräten Typenschulungen – was eine Bestätigung des Besuches der Veranstaltung zur Folge hat, auch wenn diese mitunter nur wenige Stunden dauert.  Also – warum tun wir so was nicht auch in unserem Hobby? Schließlich werden wir auch regelmäßig gefragt, woher wir unser Wissen beziehen – das einfache Lesen eines Buches zu Hause wird dabei nicht anerkannt, auch nicht Aussagen wie „ich beschäftige mich schon Jahre damit“. Aber bestätigte Kurse, Seminare – so was zählt. Warum also nicht die Vorträge bei Ihrem Verein, wo ein Spezialist oder Fachautor berichtet und letztlich Schulung betreibt? Daher werden alle Vereine hiermit gebeten, im Sinne einer Verbesserung für ihre Mitglieder und zur Unterstützung unseres Hobbies, bei entsprechenden Vorträgen ihren Mitgliedern nach dem Vortrag eine Bestätigung des Besuches einer Weiterbildungsveranstaltung auszuhändigen, gemäß dem hier abgebildeten Muster – die Vorlage kann ab Anfang 2010 auf der Homepage des ÖVVÖ aus dem Internet heruntergeladen werden (kleine Modifikationen werden ev. noch vorgenommen, aber im Grundsatz wird es so aussehen). Die entsprechenden Angaben – welcher Vortrag, welcher Vortragender – eintragen, den Namen des Besuchers, abstempeln, unterschreiben und aushändigen. Und die Besucher des Vortrages sind gut beraten, diese Nachweise aufzuheben, zu sammeln. Gehen die Entwicklungen in Bezug auf rechtliche Probleme (zum Beispiel – wie wird Kompetenz in der Tierhaltung nachgewiesen?) in schon derzeit angedeutete Richtungen weiter, dann wird das mal sehr hilfreich sein. Natürlich sind Reiseberichte, Vorträge über ein Vereinsausflug oder was in der Art keine Weiterbildung, aber solche über z. B. Haltung und Zucht von L-Welsen, über Beleuchtungs- oder Filtertechnik oder über Krankheiten unserer Tiere, um einige Beispiele zu nennen, allemal. Also – ab jetzt: Weiterbildung bestätigen, bestätigen lassen.


Download des Formulars

Das Österreichische Nachzuchtzertifikat (ÖNZZ)

des ÖVVÖ für die Jahre 2009/10 ist erhältlich.

Was besagt das ÖNZZ?

Der Verkäufer ist österreichischer Züchter und ordentliches oder außerordentliches Mitglied im ÖVVÖ. Die von ihm angebotenen Tiere wurden von ihm selbst gezüchtet, er bürgt mit seinem Namen für die gute Qualität der Tiere, deren art- und tiergerechte Haltung in seiner Anlage sowie für seine Fachkompetenz für Haltung und Zucht der von ihm angebotenen Arten. Verkauft ein Züchter Tiere, die nicht aus eigener Zucht stammen, hat er den Käufer darauf hinzuweisen.

Wer erhält das ÖNZZ?

Ein österreichischer privater Züchter, der Mitglied im ÖVVÖ in irgendeiner Form ist. Wir ersuchen um Verständnis, dass das ÖNZZ nicht an gewerbliche Züchter oder Händler vergeben werden kann, da von diesen wahrscheinlich (und verständlicherweise) in großem Maße auch Tiere angeboten werden, die nicht aus deren eigenen Nachzuchten stammen.

Wie erhält man das ÖNZZ?

Der Züchter wendete sich an den Obmann seines Vereines oder des ihm nächstliegenden Vereines. Der Obmann fordert das ÖNZZ beim Bundessekretär des ÖVVÖ an und stempelt und signiert es nach Erhalt im dafür vorgesehenen Feld. Anschließend wird es dem Züchter übergeben.

Der Obmann ist dafür verantwortlich, dass es sich beim betreffenden Mitglied tatsächlich um eine Züchter handelt, der (überwiegend) seine eigenen Nachzuchten vertreibt.

Achtung: Bei Missbrauch (z.B. für den Weiterverkauf von nicht selbst gezüchteten Tieren als eigene Nachzucht oder von Tieren die aus dem Handel erworben wurden, Verstoß gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Regeln etc.) wird das ÖNZZ wieder eingezogen. Bei besonders groben Verstößen wird der Name der betreffenden Person mit Begründung in der aqua-terra austria veröffentlicht.

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